Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mitte der 90iger Jahre beträgt die Deckungsquote der staatlichen Zuschüsse ca. 60% der notwendigen Aufwendungen.
In der davor liegenden Zeit wurde eine staatliche Zuschussquote von rund 80% gewährt. In der Konsequenz hat sich damit der kommunale Finanzierungsanteil seit dieser Zeit verdoppelt.
Begründung:
Durch die Schulreformen im Bereich der Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien ist ein weiterer Anstieg der Beförderungsleistungen zu beobachten. Hinzu kommen die ansteigenden Beförderungskosten, verursacht durch die höheren Treibstoffpreise und Personalkosten. Die bisherige Erstattungsquote von 60% ist unzureichend, eine Anhebung auf 80% notwendig. Dies umso mehr, als die Kostenfreiheit des Schulweges eine staatliche Entscheidung ist, die nicht auf dem Rücken der Landkreise und Kommunen ausgetragen werden darf.
Die Verabschiedung der Resolution an die Bayer. Staatsregierung ist deshalb ein Gebot der Stunde. Auch unter den Aspekt der aktuellen Diskussion im Landkreis Kronach über kürzere Fahrzeiten und mehr Sicherheit im Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Rauh Fraktionsvorsitzender