Sozialpolitik für die Arbeitnehmer

17. Juli 2015

Der SPD-Ortsverein Rothenkirchen hielt eine Mitgliederversammlung ab. Dabei wurden die Delegiertenwahlen für die Nominierungskonferenz zur Landratswahl 2016 durchgeführt. Die Parteimitglieder stehen dabei zu Norbert Gräbner als SPD-Landratskandidat. Zudem referierte AfA-Kreisvorsitzender Wolfgang Schmitt über aktuelle sozialpolitische Themen.

„Wir haben mit Norbert Gräbner einen sehr erfahrenen Kommunalpolitiker und auch sachkundigen Verwaltungsfachmann als Landratskandidaten zur Verfügung für dessen Unterstützung ich bei euch eintrete.“ – So eröffnete Ortsvereinsvorsitzender Michael Pütterich die Versammlung.

Dieser Meinung schlossen sich auch die anwesenden Mitglieder an, sodass man nahtlos zu den Delegiertenwahlen übergehen konnte. Dem Wahlausschuss stand Gastredner Wolfgang Schmitt als Vorsitzender voran. Die Wahl ergab folgendes Ergebnis: Zu Delegierten wurden Michael Pütterich und Roland Münch, zu Ersatzdelegierten Hildegard Nietzel, Werner Hutschenreuther und Martina Janetschek gewählt. – Bezugnehmend auf die Gemeindepolitik war man sich einig darüber, dass die SPD bei der Personalbesetzung der Arbeitsgemeinschaft Haßlachtal – einem beratenden Gremium – das von der Verwaltung vorgeschlagene paritätische Modell bevorzuge. Dabei gehe es nämlich nicht um den Proporz wie bei einem Ausschuss, sondern um ein gleichberechtigtes Miteinander aller an der Kooperation beteiligten Ideengeber.

Zudem kämen die ausgearbeiteten Konzeptlösungen sowieso zur Entscheidung über die Fraktionen wieder in den Marktgemeinderat zurück. In einem weiteren Punkt informierte der Kreisvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen , Wolfgang Schmitt, über aktuelle arbeits- und sozialpolitische Themen. So habe der Poststreik für die Arbeitnehmer zum Schutz vor betriebsbedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen geführt. Der Verbleib von Brief- und Verbundzustellern im Konzern der Deutschen Post AG sei nun bis zum 31.12.2018 garantiert. Somit bleiben auch 7600 Paketzusteller ebenfalls dabei. Gestaffelte Lohnerhöhungen, sowie eine Einmalzahlung von 400 € sind Ausdruck des Tarifabschlusses.

Auch werden nun Arbeitskräfte mit unbefristeten Verträgen übernommen. Gleiches gilt für Auszubildende. Durch den gesetzlichen Mindestlohn ist die Zahl der Aufstocker erheblich gesunken. Nach wie vor ungerecht ist die Entlohnung der Frauen mit einer Differenz von 22% gegenüber den Männern. Der Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ sollte in Deutschland auch in Zukunft Bestand haben.

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